Förderungen zur Wohnungsanpassung

1. Förderungen zum altersgerechten Umbauen / zur Reduzierung von Barrieren

Altersgerecht Umbauen (KfW-Kredit) (155)

Im Programm 155 fördert die KfW-Bankengruppe zum einen den Erwerb von Wohngebäuden, die gerade barrierefrei umgebaut wurden, zum anderen auch alle Umbauten, die der Reduzierung von Barrieren dienen.

Weitere Informationen erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (KfW- 155-Kredit)

 

Altersgerecht Umbauen (KfW-Zuschuss) (455)

Die KfW-Bankengruppe zahlt Ihnen einen Zuschuss, wenn Sie in Ihrer Eigentumswohnung oder Ihrem Ein-/Zweifamilienhaus Barrieren reduzieren oder ein frisch umgebautes Haus kaufen und dafür Eigenmittel aufwenden. Dieses Programm stellt eine Alternative zur oben dargestellten Kreditfinanzierung im Programm 155 dar.

Hinweis: Die Förderung ist bis zum Jahr 2014 gesichert.

Weitere Informationen erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (KfW- 455-Zuschuss)

 

Reduzierung von Barrieren (NRW.Bank-Darlehen)

Nordrhein-Westfalen: Die NRW-Bank fördert Ihre baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren. Dies betrifft zum einen selbst genutztes Wohneigentum und zum anderen Mietwohnraum.

Weitere Informationen (selbst genutztes Woheigentum) erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (NRW.BANK).

Weitere Informationen (Mietwohnraum) erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (NRW.BANK).

 

2. Förderungen für Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedarf

Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen (NRW.Bank-Darlehen)

Nordrhein-Westfalen: Die NRW.Bank fördert Baumaßnahmen, die wegen der Art der Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit erforderlich sind. Dies betrifft Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung oder der Nachrüstung 1. von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen und 2. von Mietwohnungen.

Weitere Informationen (selbst genutztes Woheigentum) erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (NRW.BANK).

Weitere Informationen (Mietwohnraum) erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (NRW.BANK).

 

Mietwohnungen für Ältere und Menschen mit Behinderung (NBank-Darlehen)

Niedersachsen: Gefördert werden der Neubau, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Mietwohnungen für ältere Menschen ab 60 Jahre, schwerbehinderte Menschen sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen, insbesondere Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“.

Weitere Informationen erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (NBank).

 

Eigentum für schwerbehinderte Menschen (NBank-Darlehen)

Niedersachsen: Gefördert werden der Neubau bzw. Erstbezug, der Ausbau/Umbau oder die Erweiterung sowie der Kauf oder Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum für Haushalte mit schwerbehinderten Personen in selbst genutztem Wohneigentum, bei denen aufgrund der Behinderung ein baulicher Aufwand erforderlich ist, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten.

Weitere Informationen erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (NBank).

 

Verbesserung des Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigkeit (Zuschuss)

Gefördert wird der Umbau wegen Pflegebedürftigkeit durch eine konkrete Empfehlung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder einer Pflegefachkraft.

Weitere Informationen erhalten Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier.

 

3. Förderungen zur allgemeinen Modernisierung/Instandsetzung

Modernisierung Ihres Wohnraums (KfW-Darlehen)

Mit dem Programm 141 fördert die KfW-Bankengruppe die allgemeine Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung bzw. Ihres Wohngebäudes oder den Kauf eines neu sanierten Wohngebäudes oder Eigentumswohnung.

Weitere Informationen erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (KfW- 141-Darlehen)

 

Bürgschaften für den Wohnungsbau allgemein (NBank-Bürgschaft)

Niedersachsen: Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen

  • für den Neubau von Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum
  • für Um- und Ausbau, Erweiterung sowie Modernisierung von Wohnraum
  • für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung
  • zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel

Weitere Informationen erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (NBank).

 

Modernisierung, Aus- und Umbau sowie Erweiterung von Mietwohnungen allgemein (NBank-Darlehen)

Niedersachsen: Wenn Sie in Niedersachsen leben und Ihren Mietraum modernisieren, aus- oder umbauen oder erweitern möchten, fördert die NBank dies mit einem Darlehen.

Weitere Informationen erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (NBank).

 

Erwerb und Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum (NBank-Darlehen)

Niedersachsen: Gefördert wird die Schaffung von Wohneigentum in städtebaulichen Sanierungsgebieten durch den Kauf oder Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von Wohnungen zur Selbstnutzung. Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind und schwerbehinderte Menschen.

Weitere Informationen erhalten Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier (NBank).

 

Stand der Informationen: 13. Dezember 2011