1. Förderungen zum altersgerechten Umbauen / zur Reduzierung von Barrieren
Altersgerecht Umbauen (KfW-Kredit) (155)
Im Programm 155 fördert die KfW-Bankengruppe zum einen den Erwerb von Wohngebäuden, die gerade barrierefrei umgebaut wurden, zum anderen auch alle Umbauten, die der Reduzierung von Barrieren dienen.
Weitere Informationen erhalten Sie
hier (KfW- 155-Kredit)
Altersgerecht Umbauen (KfW-Zuschuss) (455)
Die KfW-Bankengruppe zahlt Ihnen einen Zuschuss, wenn Sie in Ihrer Eigentumswohnung oder Ihrem Ein-/Zweifamilienhaus Barrieren reduzieren oder ein frisch umgebautes Haus kaufen und dafür Eigenmittel aufwenden. Dieses Programm stellt eine Alternative zur oben dargestellten Kreditfinanzierung im Programm 155 dar.
Hinweis: Die Förderung ist bis zum Jahr 2014 gesichert.
Weitere Informationen erhalten Sie
hier (KfW- 455-Zuschuss)
Reduzierung von Barrieren (NRW.Bank-Darlehen)
Nordrhein-Westfalen: Die NRW-Bank fördert Ihre baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren. Dies betrifft zum einen selbst genutztes Wohneigentum und zum anderen Mietwohnraum.
Weitere Informationen (selbst genutztes Woheigentum) erhalten Sie
hier (NRW.BANK).
Weitere Informationen (Mietwohnraum) erhalten Sie
hier (NRW.BANK).
2. Förderungen für Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedarf
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen (NRW.Bank-Darlehen)
Nordrhein-Westfalen: Die NRW.Bank fördert Baumaßnahmen, die wegen der Art der Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit erforderlich sind. Dies betrifft Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung oder der Nachrüstung 1. von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen und 2. von Mietwohnungen.
Weitere Informationen (selbst genutztes Woheigentum) erhalten Sie
hier (NRW.BANK).
Weitere Informationen (Mietwohnraum) erhalten Sie
hier (NRW.BANK).
Mietwohnungen für Ältere und Menschen mit Behinderung (NBank-Darlehen)
Niedersachsen: Gefördert werden der Neubau, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Mietwohnungen für ältere Menschen ab 60 Jahre, schwerbehinderte Menschen sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen, insbesondere Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“.
Weitere Informationen erhalten Sie
hier (NBank).
Eigentum für schwerbehinderte Menschen (NBank-Darlehen)
Niedersachsen: Gefördert werden der Neubau bzw. Erstbezug, der Ausbau/Umbau oder die Erweiterung sowie der Kauf oder Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum für Haushalte mit schwerbehinderten Personen in selbst genutztem Wohneigentum, bei denen aufgrund der Behinderung ein baulicher Aufwand erforderlich ist, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten.
Weitere Informationen erhalten Sie
hier (NBank).
Verbesserung des Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigkeit (Zuschuss)
Gefördert wird der Umbau wegen Pflegebedürftigkeit durch eine konkrete Empfehlung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder einer Pflegefachkraft.
Weitere Informationen erhalten Sie
hier.
3. Förderungen zur allgemeinen Modernisierung/Instandsetzung
Modernisierung Ihres Wohnraums (KfW-Darlehen)
Mit dem Programm 141 fördert die KfW-Bankengruppe die allgemeine Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung bzw. Ihres Wohngebäudes oder den Kauf eines neu sanierten Wohngebäudes oder Eigentumswohnung.
Weitere Informationen erhalten Sie
hier (KfW- 141-Darlehen)
Bürgschaften für den Wohnungsbau allgemein (NBank-Bürgschaft)
Niedersachsen: Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen
Weitere Informationen erhalten Sie
hier (NBank).
Modernisierung, Aus- und Umbau sowie Erweiterung von Mietwohnungen allgemein (NBank-Darlehen)
Niedersachsen: Wenn Sie in Niedersachsen leben und Ihren Mietraum modernisieren, aus- oder umbauen oder erweitern möchten, fördert die NBank dies mit einem Darlehen.
Weitere Informationen erhalten Sie
hier (NBank).
Erwerb und Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum (NBank-Darlehen)
Niedersachsen: Gefördert wird die Schaffung von Wohneigentum in städtebaulichen Sanierungsgebieten durch den Kauf oder Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von Wohnungen zur Selbstnutzung. Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind und schwerbehinderte Menschen.
Weitere Informationen erhalten Sie
hier (NBank).
Stand der Informationen: 13. Dezember 2011