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Handwerkerleistungen können teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
Für Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (z. B. Malerarbeiten) können Sie eine Steuerermäßigung erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie
hier bzw. im Oberpunkt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" und dort im Unterpunkt "Steuerliche Absetzbarkeit".