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31.12.2010, Von: Simon Georges | Kategorie: Aktuelles

Förderungen HHDL & Handwerkerleistungen

Neuerungen ab 2011

Wenn eine Haushaltsnahe Dienstleistung oder haushaltsnahe Handwerkerleistung bereits öffentlich gefördert wird - etwa über ein Programm der staatlichen KfW-Bankengruppe -, können diese Dienstleistungen nicht mehr bei der Steuer geltend gemacht werden. Damit werden Doppelförderungen ausgeschlossen.

Diese Neuerung ab 2011 berichtet die FAZ in ihrer Ausgabe vom 31.12.2010.