Wenn eine Haushaltsnahe Dienstleistung oder haushaltsnahe Handwerkerleistung bereits öffentlich gefördert wird - etwa über ein Programm der staatlichen KfW-Bankengruppe -, können diese Dienstleistungen nicht mehr bei der Steuer geltend gemacht werden. Damit werden Doppelförderungen ausgeschlossen.
Diese Neuerung ab 2011 berichtet die FAZ in ihrer Ausgabe vom 31.12.2010.